Voraussetzungen
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- bis 14. Lebensjahr (nach dem 15. Lebensjahr ungültig)
- schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze (Kopie) oder Zeugnis über 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser (Freischwimmerzeugnis, Kopie)
- Sportgesundheitspaß bzw. ärztliche Bescheinigung über Sporttauglichkeit (Kopie)
Prüfung
Theoretisch und praktisch (an einem Tag).
Prüfungsfächer: entsprechen im Wesentlichen den Grundkenntnissen des A-Scheines des DSV. Schwerpunkt: Sicherheit und Wegerecht.
Berechtigt zum
Führen von Jollen bis 13 qm unter fachkundiger Aufsicht (zeitliche und räumliche Begrenzung, Schwimmwestenpflicht).
Fragen zur Ausbildung beantwortet der Jugendwart gern – die Trainingszeiten finden Sie auf der Seite Kinder & Jugend.